Longier-Abzeichen

Buchinhalt Richtlinien

  • Ausrüstung
  • Technik
  • Grundsätze
  • Ausbildungs-Skala
  • Longieren von jungen Pferden
  • Longieren fortgeschrittener Pferde
  • Sitzübungen

Prüfungsanforderungen

  • Longieren
  • Station 1 - Prüfungsgespräch
  • Station 2 - Tierschutzgesetz, Ethische Grundsätze
  • Station 3 - Bodenarbeit

Ausrüstung in Anlehnung an Richtlinien Band 6. Longe im inneren Gebissring angebracht; Hilfszügel: Einfacher Ausbindezügel, Laufferzügel, Dreieckszügel

Longieren

  • Fachgerechtes Longieren (einschl. Ausrüsten) von ausgebildeten Pferden in den 3 Grundgangarten dabei Übergänge zwischen den Gangarten Schritt und Trab, sowie Trab und Galopp zeigen.
  • Durchführung des Handwechsels. (Die oben aufgeführten Grundfertigkeiten des Longierens sollen nach Weisung durch den Ausbilder oder die Prüfer vorgestellt werden. Alternativ kann nach festgelegtem Leitfaden longiert werden
  • Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden.
  • Korrektes Ausrüsten, Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel (Ausbinder, Laufferzügel, Dreieckszügel)
  • Fachsprache/Vokabular
  • Einwirkung auf das Pferd, Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Peitsche, Longe,Körpersprache) und das Einrahmen des Pferdes mit den Hilfen einschl. Körpersprache
  • Takt, Losgelassenheit und Gehorsam des Pferdes
  • Weiche Verbindung zwischen Longenführerhand und Pferdemaul
  • Sicherheit beim Handwechsel
  • Erkennen des korrekten Handgalopps
  • Reflexion des eigenen Longierens und Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit.
  • Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren

Leitfaden zur Longieraufgabe für das LA 5

Longenführer führt das Pferd in die Zirkelmitte

  • Grußaufstellung
  • Vorstellen des Pferdes (Alter und Ausbildungsstand)
  • Hinauslassen des Pferdes auf die linke Hand (Damit wird dem Bewerber das Einstellen der Hilfszügel erleichtert. Er kommt mit für die linke Hand eingestellten Zügeln in die Bahn. Außerdem spart man Zeit in der Prüfung.)

Longieren nach Weisung der Richter:

  • Hinauslongieren oder Anlongieren im Mittelschritt
  • Im Arbeitstempo antraben
  • Im Arbeitstempo angaloppieren
  • Arbeitstrab
  • Mittelschritt
  • Halten
  • Handwechsel (lt. Richtlinien Band 6)
  • Hinauslongieren oder Anlongieren im Mittelschritt
  • Im Arbeitstempo antraben
  • Im Arbeitstempo angaloppieren
  • Arbeitstrab
  • Mittelschritt
  • Halten
  • Aufnehmen der Longe
  • Grußaufstellung
  • Verlassen des Zirkels

Station 1

Prüfungsgespräch in Bezug auf das praktische Longieren, Reit-/Longierlehre Das Gespräch soll zeigen, wie sehr der Bewerber in der Lage ist sein theoretisches Wissen der Reitlehre auf seine Handlung zu übertragen. Ort: Die Reflektion kann nach der praktischen Teilprüfung gesondert in der Reithalle/Station/Raum stattfinden.

Station 2

Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Ethischen Grundsätze/ Verhaltenskodex. Die Thematik sollte mit angemessenem Bezug zur Praxis und dem eigenen täglichen Umfeld durchgeführt werden.

Station 3

  • Vorführen auf der Dreiecksbahn
  • Training mit Stangen
  • systematische Desensibilisierung

Ort: Reithalle/Außenplatz Ein Pferd darf max. 3x in der Station Bodenarbeit eingesetzt werden. Ausrüstung: Pferd mit Trense Führender: Handschuhe empfohlen, Reithelm/ Reitkappe freiwillig, Gerte erlaubt